UST-ID und innergemeinschaftliche Lieferung
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist nach § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG materielle Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung. Daher geht die Umsatzsteuerfreiheit grds. auch dann verloren, wenn die Umsatztsteuer-Identifikationsnummer vom Kunden nachgereicht wird.
Zum Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung lag nämlich keine gültige Umsatzsteuer-Identifikatonsnummer des Leistungsempfängers vor.
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