Meldepflicht für Kassen­systeme ab 2025

Ab 2025 kommt die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Neue Kassensysteme müssen dann digital dem Finanzamt gemeldet werden (ELSTER oder ERiC). Das BMF hat in einem FAQ bereits Stellung zu einigen praxisrelevanten Fragen genommen.
Neben diverser noch offener Fragen, stellt die Nichtabgabe der Meldung bislang grds. keine Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO dar.

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