Meldepflicht für Kassensysteme ab 2025
Ab 2025 kommt die Mitteilungspflicht für elektronische Kassensysteme. Neue Kassensysteme müssen dann digital dem Finanzamt gemeldet werden (ELSTER oder ERiC). Das BMF hat in einem FAQ bereits Stellung zu einigen praxisrelevanten Fragen genommen.
Neben diverser noch offener Fragen, stellt die Nichtabgabe der Meldung bislang grds. keine Ordnungswidrigkeit nach § 379 AO dar.