Laufzeiten für Investitionsabzugsbeträge (Kopie)
Während Corona wurden die Investitionszeiträume bei gebildeten Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG regelmäßig verlängert. Mit einer weiteren Verlängerung ist aber aktuell nicht mehr zu rechnen. Folge ist, dass die bisher verlängerten Fristen für in 2016 - 2019 gebildete Rücklagen Ende 2023 auslaufen. Betroffene sollten also in diesem Jahr noch die entsprechenden Investitionen vornehmen, um eine zwangsweise Rückabwicklung des Investitionsabzugsbetrags mit entsprechender Verzinsung zu verhindern.